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   OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02   

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OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02 (https://dejure.org/2002,3374)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2002 - Verg W 8/02 (https://dejure.org/2002,3374)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2002 - Verg W 8/02 (https://dejure.org/2002,3374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabenachprüfungsverfahren; Ausschreibung von Bauleistungen; Nachprüfungsantrag eines chancenlosen Bieters; Anforderungen an Darlegung der Antragsbefugnis; Verletzung der Rügeobliegenheit; Berufung auf anonyme Verbandsrüge; Rüge unzulänglicher Ausschreibungsunterlagen; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge ist eine verfahrensrechtliche Erklärung, die den vertretenen Verfahrensbeteiligten erkennen lassen muss (keine verdeckte Stellvertretung)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer” Verbandsrüge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge? (IBR 2003, 44)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes (IBR 2003, 1145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2003, 242
  • ZfBR 2003, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 23.07.2002 - VK 37/02; VK 39/02; VK 41/02 - aufgehoben.

    Der Auftraggeber übersandte den übrigen 21 Bewerbern - darunter den Antragstellerinnen und der Beigeladenen - am 26.2.2002 Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Leistungs- und Baubeschreibung (Bl. 104-141 VK 37/02), Raumbuch und Pläne (Bl. 142-168 VK 37/02), und forderte sie zur Angebotsabgabe auf.

    Die Antragstellerin zu 1.) übersandte der Vergabestelle mit Schreiben vom 13.3.2002 und nach einem gemeinsamen Ortstermin am 15.3.2002 - mit Schreiben vom 26.3.2002 Fragenkataloge zur Ausschreibung (Bl. 90-94 VK 37/02).

    Während der ursprünglich bis zum 12.4.2002 laufenden Angebotsfrist ergaben sich bei den Bietern insgesamt 184 Fragen, auf die die Vergabestelle mit Schreiben vom 19.3.2002, 25.3.2002, 9.4.2002, 10.4.2002 und 16.4.2002 (Bl. 176-216 VK 37/02) antwortete.

    Mit an das Ministerium der Finanzen gerichtetem Schreiben vom 2.4.2002 (Bl. 95- 99 VK 37/02) erklärte der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V., dessen Mitglied die Antragstellerin zu 1.) ist, er habe von einigen Mitgliedern erfahren, daß die Ausschreibung unpräzise sei, so daß von vielen Bietern Fragen zur Aufklärung des Ausschreibungsinhalts gestellt würden.

    Mit weiterem Schreiben vom 17.4.2002 (Bl. 100-102 VK 37/02) beanstandete der Bauindustrieverband, daß aufgrund der erheblichen Unsicherheiten seitens der Bieter weder eine saubere Kalkulation erfolgen noch vergleichbare Angebote vorgelegt werden könnten.

    Mit Schreiben vom 9.4.2002 (Bl. 169 VK 37/02) verlängerte die Vergabestelle die Angebotsfrist vom 12.4.2002 bis zum 19.4.2002.

    Die Antragstellerin zu 1.) forderte die Auftraggeberin mit Anwaltsschreiben vom 6.5.2002 (Bl. 216-218 VK 37/02) zur Aufhebung der Ausschreibung auf.

    Die Vergabestelle erwiderte mit Schreiben vom 14.5.2002 (Bl. 219 VK 37/02), dass die Antragstellerin - ebenso wie neun weitere Bieter - zum Submissionstermin ein prüffähiges Angebot eingereicht habe.

    Mit Schreiben vom 20.6.2002 (Bl. 87-88 VK 37/02) informierte die Vergabestelle die Antragstellerin zu 1.) darüber, daß ihr Angebot nicht berücksichtigt werden solle, weil ein niedrigeres Hauptangebot vorliege.

  • VK Brandenburg, 23.07.2002 - VK 41/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
    Verg W 8/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 37/01 / VK 39/02 / VK 41/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg.

    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 23.07.2002 - VK 37/02; VK 39/02; VK 41/02 - aufgehoben.

    Nach der Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Bl. 83-86 VK 41/02) ist in Los 1 der Um- und Ausbau der Fachhochschule sowohl für 150 Anwärter pro Jahrgang (Variante A) als auch für 280 Anwärter pro Jahrgang (Variante B) pro Jahrgang beschrieben.

    Die Auftraggeberin informierte, wiederum mit Schreiben vom 20.6.2002, auch die Antragstellerin zu 3.), daß ihr Angebot ausgeschlossen werde, weil es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthalte und unvollständig sei (Bl. 433-434 VK 41/02).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
    Deshalb sind die zu § 164 BGB entwickelten Grundsätze insoweit weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden (ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluß vom 5.12.2001 ­ Verg 32/01: § 174 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend auf Rügen nach § 107 Abs. 3 GWB, anzuwenden).
  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Kann ein Bieter an "aussichtsloser Stelle" Nachprüfung beantragen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
    Diese Entscheidung hat das Thüringer OLG zum Anlaß genommen, mit Beschluß vom 30.5.2002 (VergabeR 2002, 488) im Wege der Divergenzvorlage dem BGH ein Verfahren vorzulegen, bei dem es den Nachprüfungsantrag für unzulässig hielt, weil der Antragsteller zwingend auszuschließen sei; das OLG Thüringen wollte erkennbare Vergaberechtsverstöße nicht zum Anlaß nehmen, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 24/01

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
    Es ist deshalb anerkannt, daß ein Bieter auf einem aussichtslosen Platz zulässigerweise keinen Nachprüfungsantrag stellen kann (OLG Düsseldorf, IBR 2001, 453; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluß vom 10.7.2002 VK 234/02; BKartA VergabeR 2002, 290).
  • OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

    Bauleistungen zur Erweiterung eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
    Zwar hat das OLG Naumburg mit Beschluß vom 15.3.2001 (NZBau 2001, 579) entschieden, daß auch dann, wenn ein Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB unzulässig und deshalb zu verwerfen ist, die Vergabekammer auf das Vergabeverfahren in der Weise Einfluß nehmen kann, daß sie den Ausschluß zweier Bieter - u. a. des Antragstellers - anordnet.
  • VK Bund, 06.03.2002 - VK 1-05/02

    Überprüfung des Vergabeverfahrens betreffend den Umbau einer denkmalgeschützten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
    Es ist deshalb anerkannt, daß ein Bieter auf einem aussichtslosen Platz zulässigerweise keinen Nachprüfungsantrag stellen kann (OLG Düsseldorf, IBR 2001, 453; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluß vom 10.7.2002 VK 234/02; BKartA VergabeR 2002, 290).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

    Die im Beschwerdeverfahren Verg W 8/02 entstandenen Gerichtskosten haben die Antragstellerin zu 1. zu 1/3, der Antragsgegner und die Beigeladene gesamtschuldnerisch zu 2/3 zu tragen.

    Auf die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde der Beigeladenen hat der Vergabesenat mit Beschluss vom 8.11.2002 (Verg W 8/02) den Nachprüfungsantrag der (vormaligen) Antragstellerin zu 1. verworfen wegen nicht rechtzeitiger Rüge eines Verfahrensverstoßes (§ 107 Abs. 3 GWB).

  • VK Niedersachsen, 17.08.2009 - VgK-36/09

    Kooperationsverfahren: Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung

    Da ein Antragsteller zudem bis zur Grenze eines mutwilligen Sich-Verschließens vor der Rechtslage nicht verpflichtet ist, vergaberechtlichen Rat einzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, VergabeR 2005, 364; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, VergabeR 2003, 242), kann von einem laienhaften Nachvollzug der Rechtslage durch die Antragstellerin vor dem Zeitpunkt ihrer Rüge nicht ausgegangen werden.
  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - VK 39/02
    Die im Beschwerdeverfahren Verg W 8/02 entstandenen Gerichtskosten haben die Antragstellerin zu 1. zu 1/3, der Antragsgegner und die Beigeladene gesamtschuldnerisch zu 2/3 zu tragen.

    Auf die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde der Beigeladenen hat der Vergabesenat mit Beschluss vom 8.11.2002 (Verg W 8/02) den Nachprüfungsantrag der (vormaligen) Antragstellerin zu 1. verworfen wegen nicht rechtzeitiger Rüge eines Verfahrensverstoßes (§ 107 Abs. 3 GWB).

  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Daher soll ein Bieter auf einem aussichtslosen Platz zulässigerweise keinen Nachprüfungsantrag stellen können (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, Verg W 8/02; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.07.2002, VK2-34/02, IBR 2002, 723; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2001, Verg 24/01, IBR 2001, 453), wenn sich diese Einschätzung im Ergebnis auch dann nicht ändern würde, wenn die Vergabestelle ­ sofern ihr zu Recht Fehler im Vergabeverfahren und insbesondere bei der Wertung der Angebote vorgeworfen werden ­ diese Fehler nicht begangen hätte.
  • VK Münster, 24.09.2004 - VK 24/04

    Überprüfung eines Beurteilungsspielraums

    verfahrensrechtliche Erklärung, eine Zulässigkeits- und Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren, bei der die Voraussetzungen für wirksame Verfahrenshandlungen vorliegen müssen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, Verg W 8/02; Kühnen, Die Rügeobliegenheit, NZBau 2004, S. 427/428).
  • VK Bund, 19.07.2005 - VK 3-58/05

    Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselands

    Für eine etwaige Stellvertretung der ASt zu 2) fehlt es daher bereits an der Offenheit und Erkennbarkeit (vgl. § 164 S. 1 BGB), dass die F nicht im eigenen Namen aufgetreten ist, sondern im fremden Namen (der ASt zu 2)) handelte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2002, Verg W 8/02).
  • VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!

    Ein Bieter, der an ,,aussichtsloser Stelle" der Reihenfolge der Bieter steht, hat nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte keine Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag (OLG Dresden, Beschluss vom 29.05.2001 ­ WVerg 3/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2001 ­ Verg 24/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002 ­ Verg W 8/02).
  • VK Brandenburg, 28.01.2003 - VK 71/02

    Preisangaben mit dem Vermerk "wird nachgereicht"

    Auch das OLG Brandenburg hat diese Rechtsfrage in seinem Beschluss vom 28.11.2002 (Az.: Verg W 8/02) nicht entschieden.
  • VK Münster, 19.09.2006 - VK 12/06

    Geforderte Erklärungen fehlen: Ausschluss auch im VOL/A-Verfahren

    Sie ist damit eine Zulässigkeits- und Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren, bei der die Voraussetzungen für wirksame Verfahrenshandlungen vorliegen müssen, OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, Verg W 8/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2001, Verg 32/01; VK Münster 24.09.2004, VK 24/04.
  • VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05

    Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines

    Dazu gehört, dass der interessierte Bieter bei der Rüge namentlich benannt sein muss, weil die Rüge Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren ist (Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, Rdnr. 1115 f, OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, Az. Verg W 8/02).
  • VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02

    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei mangelnder Antragsbefugnis

  • VK Sachsen, 10.06.2008 - 1/SVK/026-08

    Fehlende Dokumentation im VOF-Verfahren

  • VK Sachsen, 08.05.2013 - 1/SVK/013-13

    Nur ein BIEGE-Mitglied rügt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Sachsen, 01.06.2006 - 1/SVK/045-06

    Rüge nur eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nicht ausreichend!

  • VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04

    Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und

  • VK Schleswig-Holstein, 23.06.2003 - VK-SH 17/03

    Antragsbefugnis: Aussicht auf Zuschlagserteilung erforderlich

  • VK Brandenburg, 07.07.2003 - VK 35/03

    Geforderte Erklärungen bedürfen berechtigtem Interesse

  • VK Brandenburg, 12.03.2003 - VK 7/03

    Änderung der Verdingungsunterlagen

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